Für die SunConcept besteht ein Rahmenvertrag mit der „benfit AG“ Versicherungsgesellschaft. Für Sie bedeutet das:
Wir schenken Ihnen für das erste Jahr, nach dem Kauf und Aufbau Ihrer Photovoltaik-Anlage kostenlosen Versicherungsschutz für die Photovoltaik- und Montageversicherung.
Versicherung
Versicherung
Montageversicherung
Die Montageversicherung beinhaltet Stahlkonstruktionen jeder Art,
Maschinen, elektrische Einrichtungen, Montageausrüstung, „fremde“ Sachen, Module, Wechselrichter, Kabel sowie Unterkonstruktionen.
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden und Verluste, die während der Montage und Erprobung unvorhergesehen und plötzlich eintreten können, wie beispielsweise:
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
- Konstruktions-,Material-, Berechnungs-, Werkstätten- und Montagefehler
- Diebstahl
- außergewöhnliche Witterungseinflüsse,
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- und sonstige Unfälle
Ausgeschlossen sind:
- Krieg
- Beschlagnahmung
- Schäden durch Kernenergie
- normale Witterungseinflüsse (gemäß Zeit und Ort
- Verschleiß
Photovoltaik-Versicherung
Versichert sind zusätzlich PV-Wechselrichter und sonstige Anlagenteile, sowie der Ertragsausfall. Der Versicherungsschutz umfasst unvorhergesehene Schäden, z.B. durch:
- Sabotage, Vandalismus
- Sturm / Hagel
- Überspannung, Kurzschluss, Blitzschlag, Induktion
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- unsachgemäße Handhabung
- höhere Gewalt, Brand, Wasser, Schneelast
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
Ausgeschlossen sind:
- Vorsatz des Versicherungsnehmers,
- Krieg, Innere Unruhen,
- Erdbeben,
- Kernenergie,
- Abnutzung, Verschleiß und deren Folgen,
- Garantieschäden und deren Folgen
Betriebshaftpflichtversicherung
Ferner bieten wir Ihnen die Betriebshaftpflichtversicherung für Ihre PV-Anlage an. Sie umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen des auf dem Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks zur Einspeisung von Strom in das Netz des regionalen Energieversorgers (EVU).
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Betreiber für den gewerblichen Zweck:
- als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden.
- als Bauherr von PV-Anlagen auf dem Versicherungsschein bezeichneten Grundstück unter der Voraussetzung, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
- wegen Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Stromversorgung von Tarifkunden (AvBEltV) vom 21. Juni 1979.
Geleistet wird bei Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter, bei Begleichung gerechtfertigter Ansprüche Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkunden (Endverbrauchern).
Haben Sie noch Fragen zu unserem Versicherungs-Paket?
Unser Versicherer berät Sie gerne individuell und nach Ihren Wünschen!.....
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