Jeder Betreiber einer netzgekoppelten PV Anlage erfüllt die Eigenschaften eines Unternehmers/ Gewerbetreibenden und wird steuerlich dementsprechend behandelt.
Der Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage übt eine
- selbstständige
- auf Dauer angelegte
- wirtschaftliche Tätigkeit
- mit Gewinnerzielungsabsicht aus.
Er erzeugt selbstständig Solarstrom, verkauft diesen über einen längeren Zeitraum an den örtlichen Stromnetzbetreiber (EVU) und erwirtschaftet dabei einen Überschuss. Er ist damit, unabhängig von einer Gewerbeanmeldung, Gewerbetreibender. Ebenfalls unterliegt er als Unternehmer der Umsatzsteuer, wenn er sinnvollerweise auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.




