Es soll durch attraktive Förderungen die zukünftige Energieentwicklung in Deutschland unabhängig von fossilen Energieressourcen machen.
Die im EEG 2011 verankerte Einspeisevergütung regelt die Vergütung von Strom, der über alternative Energiegewinnungsanlagen gewonnen wurde. Sie verpflichtet regionale Energieversorgungs Unternehmen (EVUs) dazu, diesen Strom vorrangig unter festgelegten Konditionen abzunehmen.
Da Solarmodule und die daneben benötigten Anlagenkomponenten in ihren Anschaffungskosten sinken, wurde in 2010 die Höhe der Förderung im EEG nach unten hin angepasst. Nach der Kürzung der Vergütungssätze zum 1. Juli 2010 um 13 Prozent, wurden diese zum 1. Oktober 2010 um weitere drei Prozent gekürzt. Auch in 2011 wurden im EEG weitere Kürzungen vorgenommen.
Dieser Trend bleibt weiterhin bestehen: Ab 01.01.2012 soll es im EEG Kürzungen um 15 Prozent geben.
vom 09.12.2011

